Das Personalgespräch: Du sollst hoch zum Chef
„Wir müssen reden“ – meistens bedeutet es nichts Gutes, das Personalgespräch. Arbeitnehmer haben bei kurzfristigen „Einladungen“ oft und nicht selten berechtigt ein unangenehmes Gefühl. Ein fairer Umgang gebietet, dass der Termin für ein Personalgespräch mit dem Mitarbeiter vereinbart wird und die Themen vorher mitgeteilt oder …
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Veröffentlicht am: 20. Mai, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvertrag, Betriebsratsmitglied, Direktionsrecht, Feierabend, Krankheit, Kündigung, Mitarbeitergespräch, Mitschneiden, Personalgespräch, Teilnahme, Vier-Augen-Gespräch, Zeugen




