Scheinselbständigkeit

Statusfeststellungsverfahren und seine Dauer

Für Eingeweihte birgt das Statusfeststellungsverfahren vor der Clearingstelle der DRV an sich schon einige Possen, leider auch bei der Dauer. Schön illustriert wird die Dauer einer Statusfeststellung durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.04.2012 zur Sozialversicherungspflichtigkeit der Beschäftigung eines Familienhelfers. Das Sozialgericht Berlin hatte am 24. Januar 2007 entschieden, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach Berufung mit …

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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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Sozialversicherungsfrei als Interimsgeschäftsführer?

Interimsgeschäftsführer einer GmbH bieten wie andere Interimsmanager ihre Dienste verschiedenen Auftraggebern befristet an und lösen Aufgaben auf Zeit. Die meisten Interimsmanager fühlen sich als Selbständige und führen dementsprechend keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Fremdgeschäftsführer und demnach auch Interimsgeschäftsführer in einer GmbH müssen auch dann, wenn sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, …

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Scheinselbstständigkeit kann sich lohnen

Scheinselbstständigkeit ist für den (Schein-)Auftraggeber eine teure Sache, die nicht selten in der Insolvenz endet. Jedenfalls sind fünf- bis sechsstellige Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund bei Scheinselbstständigkeit eher die Regel als die Ausnahme. Festgestellt wird die Scheinselbstständigkeit meist bei einer Betriebsprüfung, was den zusätzlichen Nachteil mit sich bringt, dass die Forderung der DRV sofort fällig …

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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Kranführer auch ohne Kran selbständig

Einem Kranführer, der ohne eigenen Kran als Selbständiger Aufträge erledigte, wurde in einem Strafverfahren vom Staatsanwaltschaft attestiert, es gäbe keine selbständige Tätigkeit eines Kranführers ohne Fahrzeug. Das Problem bei Irrtümern über die Frage der Sozialversicherungspflichtigkeit kann jedenfalls am Bau gravierende Folgen (Haft, Insolvenz) haben. Zum Glück suchte der Unternehmer aus dem Ruhrgebiet nach Recherchen im …

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Veröffentlicht am: 12. Mai, 2015 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständigkeit am Bau

Besuch vom Zoll, so beginnen die Probleme mit der Scheinselbständigkeit am Bau häufig. Manchmal klingeln die Zollbeamten höflich und bitten um Unterlagen, oft aber kommt der Besuch vom Zoll mit einem Durchsuchungsbeschluß. Oder es gibt eine unangemeldete Kontrolle auf Baustellen. Für viele Bauunternehmen und selbständige Subunternehmer kann der Besuch existenbedrohliche Folgen haben: Die selbständigen Subunternehmer …

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