RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.09.2008 (Aktenzeichen 20 Sa 2244/07) der Klage eines nach Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlten 39jährigen Angestellten des Landes Berlin zum Teil stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe für das 47. Lebensjahr begehrt hatte. Das Landesarbeitsgericht hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der in Berlin
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Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (sog. Eigenkündigung) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer muss bei der Kündigung die Schriftform beachten, eine
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Arbeitgeber haften nicht für eine geschlechtsdiskriminierende Stellenanzeige der Bundesarbeitsagentur auf Entschädigung nach dem AGG, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 24.04.2008 – Aktenzeichen 11 Sa 95/08). Es wies damit die Klage eines Hotelfachmanns ab, der sich auf eine Stellenanzeige für ein „Stellenangebot Hotelfachfrau (Hotelfachmann, -frau)…“ beworben hatte. Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch …
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Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es – im Regelfall – eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. …
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Die richtige Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgebers ergibt sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Da das Gesetz immer gilt, häufig auch ein Tarifvertrag und zu allem Überfluß auch der Arbeitsvertrag noch eine Regelung zur Kündigungsfrist enthält, stellt sich die Frage, was gilt denn jetzt? Ein Problem …
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