RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2012 in der Rechtssache C- 415/10 entschieden, daß Stellenbewerber bei einer Ablehnung der Bewerbung grundsätzlich auch dann keinen Auskunftsanspruch haben, wenn sie eine Diskriminierung vermuten. Die Schlagzeilen in der Presse fallen auf den ersten Blick in der Bewertung sehr unterschiedlich aus. „EuGH stärkt Rechte abgelehnter Stellenbewerber“ textet die …
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Der Kölner Express berichtete am 11.04.2012 über das immer mehr Familien infolge Pflegebedürftigkeit der Eltern beschäftigende Thema des Unterhalts für die Eltern und interviewte dazu Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz. In dem Beitrag von Sieglinde Neumann gibt unsere Fachanwältin für das Familienrecht wichtige Tipps für die Angehörigen. Der fundierte Beitrag zeigt mit verschiedenen …
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Radio Erft Reporter Christian Giese-Kessler interviewte Rechtsanwalt Michael W. Felser zum Thema „Facebook am Arbeitsplatz“. Das Thema wird immer spannender, wie auch die zahlreichen Blogbeiträge zu diesem Thema zeigen. So wurde in der Schweiz eine Arbeitnehmerin gekündigt, weil sie während einer Arbeitsunfähigkeit zu Hause öfter in Facebook online war. Zuletzt verlangte ein Unternehmen in den …
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Bild.de interviewt Rechtsanwalt Felser am 28.03.2012 zur Frage, ob Arbeitgeber in Deutschland ebenfalls von Bewerbern die Zugangsdaten für den Facebook Accout verlangen dürfen. Das deutsche Arbeitsrecht verbietet jede Frage oder Nachforschung in private Dinge, zulässig sind nur Fragen, die die Eignung für den Job selbst betreffen. Bei privaten oder anderen Unzulässigen Fragen darf der Bewerber …
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Der Wind wird nikotinärmer, aber härter: Unternehmen wollen das Rauchen langsam aber sicher aus den Betrieben verbannen. Während in vielen Unternehmen noch eine tolerante Einstellung gegenüber den „netten Süchtigen“ herrscht, und manchmal ja auch der Chef raucht, dreht sich langsam der Trend. Der Vorstoß eines Unternehmensverbandes kommt nicht zufällig: auch in Gaststätten und sogar bei …
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