RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Auf dem JURDAY 2010 – die Veranstaltung findet nicht zum ersten Mal statt – bieten sechs führende wirtschaftsberatende Kanzleien besonders qualifizierten jungen Juristen die Möglichkeit, hochkarätige Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen. Auf der Veranstaltung in einem erstklassigen Hotel in Berlin moderieren Anwälte von
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Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im Tarifkonflikt 2010 um den TVÖD geeinigt. Das Tarifergebnis der Tarifrunde 2010 betrifft 1.900.000 Beschäftigte in den Kommunen (TVÖD BT-K) und 149.000 Beschäftigte im Bund (TVÖD BT-B). Die Schlichtungskommission unter Vorsitz der Schlichter Schmalstieg und Milbradt hatte die Empfehlung zu einer Einigung abgegeben. Der Schlichterspruch im Einzelnen:
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Die betriebsbedingte Kündigung ist der häufigste einseitige arbeitgeberseitige Trennungsgrund, deshalb sollte man sich als Arbeitnehmer ein wenig damit befaßt haben. Da Arbeitnehmer keine Arbeitsrechtsspezialisten oder gar Experten für Kündigungsrecht sind, haben wir eine kleine Checkliste für die Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung durch den Betroffenen zusammengestellt. In jedem Fall sollte aber bei Zweifeln bei einer derart …
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Die richtige Kündigungsfrist? Es ist kompliziert … Häufig erreichen uns Fragen nach der richtigen Kündigungsfrist, zuletzt die „Richtige Kündigungsfrist MTV IG Metall“ der „Kündigungsfrist nach ERA Tarifvertrag“. Dabei ist die Frage nach der Kündigungsfrist ohnehin häufig nur schwierig und nach intensiven Recherchen zu beantworten. Ein Anwalt muss dazu den Arbeitsvertrag sehen, die Gewerkschaftsmitgliedschaft kennen, unter …
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Mit dieser Frage hatte sich kürzlich die 6. Kammer des Arbeitsgericht Köln zu befassen. Denn in einer Kölner Anwaltskanzlei hatte der Chef einem angestellten Rechtsanwalt knapp € 700,00 vom Gehalt abgezogen, weil er festgestellt hatte, dass der Mitarbeiter in einem Zeitraum von 18 Tagen genau 384 auf dem Klo verbracht hatte. Dies rechnete der Chef
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