Personalrat: Wann die Dienststelle die Anwaltskosten eines Gerichtsverfahrens tragen muss
beantwortet in klarer Sprache der zuständige Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW: “Nach § 40 Abs. 1 Satz 1 LPVG NRW trägt die Dienststelle die Kosten, die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehen. Darunter fallen alle (notwendigen) Kosten, die auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Personalvertretung zurückzuführen sind. Geht es – wie hier – um …
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Veröffentlicht am: 28. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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Nach § 2 Nr. 9 SGB VI ist rentenversicherungspflichtig, wer auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftrageber tätig ist und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Ob bei dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen die Hauptbeschäftigung bei der Frage, ob ein anderer Auftraggeber besteht, zu berücksichtigen ist, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die Haltung der … 

