TVÖD BAT Überleitung: Es gibt kein Übergangsgeld mehr (ArbG Ulm vom 06.09.2006 – 2 Ca 255/06)

Das Arbeitsgericht Ulm entschied kürzlich (Urteil vom 06.09.2006 – Aktenzeichen 2 Ca 255/06), dass nach Ablösung des BAT durch den TVöD ein Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld nach Elternzeit nicht mehr bestehe. Nach § 62 BAT erhielt der Angestellte des öffentlichen Dienstes unter bestimmten Umständen ein Übergangsgeld

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Veröffentlicht am: 9. September, 2006 von RA Felser
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Personalrat ist schon im Planungsstadium bei Organisationsänderungen zu beteiligen

so das Verwaltungsgericht Bremen in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 17.08.2006 – PK 880/05.PVL). Allerdings habe der Personalrat kein Recht,

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Veröffentlicht am: 8. September, 2006 von RA Felser
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EuGH kippt englischen Leitfaden zur EU-Arbeitszeitrichtlinie

Mit Urteil vom 07.09.2006, Az.: C-484/04 hat der EuGH einen britischen Arbeitszeitleitfaden wegen Verstosses gegen die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG vom 23.11.1993 für gemeinschaftswidrig

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Veröffentlicht am: 8. September, 2006 von RA Felser
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Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

Kündigungen im öffentlichen Dienst haben einen erheblichen Umfang angenommen. Es gibt keine verlässlichen Zahlen darüber, wie viele Kündigungen im gesamten öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland insgesamt jährlich ausgesprochen werden. Die meisten Arbeitnehmer nehmen die Kündigung nicht widerspruchslos hin, sondern erheben Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ( 327.957 Verfahren im Jahre 2003). Die Zahl der jährlich im …

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Veröffentlicht am: 7. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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Ebay – Käufer kann einen Monat widerrufen

Das OLG Hamburg entschied mit Urteil vom 24.08.2006, dass eine Verkäuferin, die auf der Internetplattform ebay eine Fernabsatztätigkeit ausführt, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, welches im konkreten Fall nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat betrug, aufklären muss. Die Verkäuferin vertrieb über ebay Kosmetikartikel

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Veröffentlicht am: 6. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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