Bundeskartellamt schränkt staatliches Lotto-Monopol ein
Das Bundeskartellamt in Bonn will den Wettbewerb auf dem Lotteriemarkt durchsetzen. Mit einem sofort vollziehbaren Beschluss vom 23. August (Az.: B 10-92713-Kc-148/05) haben die Wettbewerbshüter verfügt, dass die staatlichen Lottogesellschaften den Markt nicht nur für private Vermittler öffnen, sondern sich auch untereinander Konkurrenz machen müssen. Die Lottospieler dürfen künftig auch in Supermärkten oder an Tankstellen …
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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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