BGH bestätigt erneut die Unwirksamkeit einer starren Fristenregelung für die Renovierung einer Mietwohnung
Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 05.04.2006 (AZ.: VIII ZR 178/05) hat der Bundesgerichtshof erneut die Rechte der Mieter gestärkt. In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung zu dieser Thematik hat der BGH entschieden, dass ein Mieter von der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen befreit ist, wenn der Mietvertrag einen starren Fristenplan enthält. Diese starre Regelung ohne …
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Veröffentlicht am: 27. April, 2006 von RA Michael W. Felser
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