Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip ist in § 2325 Abs. 2 BGB geregelt und betrifft den Pflichtteilsergänzungsanspruch, der wegen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers bestehen kann. Die Regelung des Niederstwertprinzips besagt, dass eine unverbrauchbare Sache (z.B. Immobilie) mit dem niedrigsten Wert anzusetzen ist. Zu vergleichen sind dabei zwei Stichtage: Der Tag des Erbfalls und der Zeitpunkt der Schenkung. Der …

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in den §§ 1030 ff BGB geregelt. Der Nießbrauch ist an Sachen möglich, aber auch an Rechten. In der Praxis ist das Nießbrauchsrecht häufig anzutreffen in Übertragungsverträgen bezüglich einer Immobilie in vorweggenommener Erbfolge. Wird eine Immobilie an ein Kind übertragen, behalten sich die Eltern häufig ein Nießbrauchsrecht vor. Dieses ist die Befugnis …

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