Vorempfang

Vorempfänge sind ggfls. bei einer Ausgleichung zu berücksichtigen. Die Ausgleichung ist in §§ 2050 ff. BGB geregelt und betrifft nur Abkömmlinge, nicht Ehegatten. Die Ausgleichungspflicht besteht nur, wenn die Abkömmlinge aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben, oder gemäß § 2052 BGB, wenn sie durch  letztwillige Verfügung zu Erben eingesetzt sind und ihre Erbquoten in demselben Verhältnis stehen …

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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine sog. Generalvollmacht. Sie soll vermeiden, dass später einmal die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht erfolgt. Mit der Generalvollmacht wird eine umfassende Befugnis zur Vertretung einer Person erteilt, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig wahrnehmen kann. Da die Generalvollmacht eine umfassende Vertretungsbefugnis beinhaltet, ist eine gerichtliche …

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Vorweggenommene Erbfolge

Unter dem Begriff „vorweggenommene Erbfolge“ werden lebzeitige Übertragungen von Vermögen erfasst an Personen, die später einmal Erben sein würden. Praxisrelevant ist insbesondere die Immobilienübertragung von Eltern auf ein Kind. Es handelt sich um Schenkungen oder sog. gemischte Schenkungen (siehe Buchstabe G). Bei der gemischten Schenkung erbringt der Beschenkte eine Gegenleistung. Bei der Immobilienübertragung kommen als …

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