Wenn Miterben sich nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können, kann eine Aufteilung nur durch eine sog. Erbteilungsklage erreicht werden. Dabei muss bei Gericht eine Klage eingereicht werden, die sich auf die Zustimmung der anderen Miterben zu einem konkreten Teilungsplan richtet. Der Teilungsplan muss eine detaillierte Aufteilung des Nachlasses beinhalten.

Sind Immobilien im Nachlass vorhanden, muss zur Vorbereitung der weiteren Erbauseinandersetzung die Teilungsversteigerung beantragt werden. Die Teilungsversteigerung ist eine Art der Zwangsversteigerung. Der Versteigerungserlös wird beim Amtsgericht hinterlegt und nur dann ausgezahlt, wenn alle Miterben sich über die Verteilung einig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Aufteilung vorliegt.

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