Coronavirus Tipps für Selbständige – Einzelunternehmer, Honorarkraft und freier Mitarbeiter
Rechte Selbständiger in der Coronakrise Viele Selbständige (freie Mitarbeiter, Honorarkräfte, Einzelunternehmer, Soloselbständige), auch die, die gerne selbständig sind und die damit verbundenen zeitlichen und örtlichen Freiheiten genießen, kommen jetzt durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten. Viele verlieren jetzt ihre Aufträge und damit Existenzgrundlage. Einige Rechte, die Arbeitnehmer haben, stehen aber auch vielen Selbständigen zu, was weitgehend …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 17. März, 2020 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Clearingstelle, Coronavirus, Einzelunternehmer, Entgeltfortzahlung, freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Rentenversicherung, Selbständige, Selbständiger, Soloselbständige, Statusfeststellungsverfahren, Urlaub
Besser selbständig arbeiten– brutto = netto? Risiken für Selbständige Arbeitnehmer stöhnen zunehmend über die große Differenz zwischen Brutto und Netto auf der Gehaltsabrechnung. Daran werden die aktuellen Wahlversprechen, nach denen nach der Wahl die Steuern gesenkt werden sollen, nichts ändern. Der größte Abzugsposten sind nämlich die Sozialversicherungsbeiträge, die natürlich auch der Absicherung gegen Krankheit, Pflege, …
Mehrmals monatlich beraten wir zum Thema „Scheinselbständigkeit“ freiberufliche IT-Consultants, EDV-Berater, Netzwerkadministratoren und ähnliche Spezialisten, die in Unternehmen (auch in Großkonzernen) mit Rahmenvertrag und Einzelauftrag unmittelbar oder über einen Vermittler tätig werden. Zwei neue Entscheidungen des LSG NRW und des LSG Baden-Württemberg haben das Risiko „Scheinselbständigkeit“ in beiden Fallkonstellationen erhöht, nachdem zunächst das SG Wiesbaden und …
Das Bundessozialgericht hat gerade erst entschieden, dass ein selbständiger Handelsvertreter im Rahmen der Regelung des arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit nach § 2 Nr. 9 SGB VI nicht um die Rentenversicherungspflicht herumkommt wenn er daneben noch als Arbeitnehmer angestellt ist. Jeder Tatbestand sei für sich zu betrachten. Ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber führe nicht dazu 5 / 5 … 



