Scheinselbständigkeit: Steuerberater darf nicht beraten und vertreten, haftet aber!
Für viele Steuerberater als erste Anlaufsstelle bei Steuer und Lohnbuchhaltung gehört die Beratung auch über arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zum „Nebengeschäft“, auch Fragen der Sozialversicherungspflicht (Anfrageverfahren, Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit, Künstlersozialversicherung) gehören in der Praxis dazu. So kam es, dass auch eine Steuerberaterin aus Aachen in einem Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Widerspruch gegen den für ihren Mandanten ungünstigen …
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Veröffentlicht am: 11. November, 2014 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anfrageverfahren, BSG, Bundessozialgericht, DRV, Haftung, RDG, Rechtsberatung, Statusfeststellungsverfahren, Steuerberater, Vertretung
Immer wieder gibt es Streit über die Sozialversicherungspflicht von selbständigen IT-Berater n, häufig bis vor das Sozialgericht. Werden Statusfeststellungsverfahren – die häufig von den Auftraggebern verlangt werden – bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eingeleitet, erkennt die DRV regelmäßig auf eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbständigkeit). Folge: Der Auftraggeber kündigt, muss allerdings alle Beiträge innerhalb der Verjahrungsfrist …
Physiotherapeuten, die in der Praxis eines anderen Physiotherapeuten gegen Honorar tätig sind, ohne selbst mit der Krankenkasse abrechnen zu dürfen, sind selbständig und nicht scheinselbständig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie ein prozentual anteiliges Honorar erhalten, so die Rechtsprechung: „Gemessen an dem Vertrag, den die Antragstellerin und B mit Wirkung ab 1. November 2007 geschlossen …
Das jedenfalls meint das Landessozialgericht in Bayern im Falle eines Kraftfahrers, der sich u.a. als „Aushilfsfahrer“ für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei verschiedenen Busunternehmen verdingte. “ Die Tätigkeit als Fahrer kann zwar sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. allg. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 – B 2 U 38/02 R = SozR 4-2700 § … 



