Rechtsanwalt

Unfall in Frankreich

Bei einer Reise nach Frankreich denkt man an die Cote d‘ Azur, traumhafte Panoramastraßen, den Atlantik, gutes Essen und guten Wein. Was aber gilt, wenn man dort einen Unfall erleidet ? Wie immer gilt es, auch nach einem Unfall in Frankreich die Unfallstelle und Beweise zu sichern. Angaben zur gegnerischen Haftpflichtversicherung findet man auf einem …

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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unfall in Italien

In lockerer Folge stellen wir hier die Besonderheiten bei einem Unfall im Ausland dar. Auch wenn der Süden lockt und keiner an einen Unfall im beliebten Reiseland denken mag, bei einem Unfall in Italien gilt das dortige Recht. Wie immer sollte zunächst die Unfallstelle abgesichert, Beweise gesichert und die Polizei verständigt werden. Der Geschädigte hat …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unfall in Spanien

Pech, wer in den schönsten Zeit des Jahres im Ausland in einen Unfall verwickelt wird. Und verwirrend wird es bei der Regulierung auch nach einem Unfall in Spanien. Denn es gilt bei einem Auslandsunfall mit einem Ausländer stets das Recht des Unfallortes. In lockerer Folge werden hier Besonderheiten der Haupturlaubsländer dargestellt. Bei einem Urlaub in …

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung leitender Angestellter

Nicht selten kommen Mandanten in meine Kanzlei und stellen sich als „Leitender Angestellter“ vor. Da der Grund des Besuchs in diesen Fällen unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ist, muß ich in diesen Fällen gleich, aber schonend widersprechen: „Nein, bitte nehmen Sie es mir nicht krumm, aber Sie sind hoffentlich kein leitender Angestellter!“ Wenn ich dann …

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Veröffentlicht am: 24. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Statusfeststellung zur Klärung von Scheinselbständigkeit?

Das Statusfeststellungsverfahren (oder richtiger: Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV) wird gerne (auch von arglosen Steuerberatern) empfohlen und auch durchgeführt, wenn das Risiko sogenannter Scheinselbständigkeit abgeklärt werden soll. Vor einem undurchdachten Anfrageverfahren kann allerdings nur dringend gewarnt werden. Das Verfahren 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 6. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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