Sozialversicherungspflicht für Selbständige?
Besser selbständig arbeiten– brutto = netto? Risiken für Selbständige Arbeitnehmer stöhnen zunehmend über die große Differenz zwischen Brutto und Netto auf der Gehaltsabrechnung. Daran werden die aktuellen Wahlversprechen, nach denen nach der Wahl die Steuern gesenkt werden sollen, nichts ändern. Der größte Abzugsposten sind nämlich die Sozialversicherungsbeiträge, die natürlich auch der Absicherung gegen Krankheit, Pflege, …
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Veröffentlicht am: 24. Januar, 2019 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Rentenversicherungspflicht, rentenversicherungspflichtiger Selbständiger, Scheinselbständigkeit, Sozialversicherungspflicht, Steuerberater
Nach § 2 Nr. 9 SGB VI ist rentenversicherungspflichtig, wer auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftrageber tätig ist und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Ob bei dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen die Hauptbeschäftigung bei der Frage, ob ein anderer Auftraggeber besteht, zu berücksichtigen ist, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die Haltung der … 



