Scheinselbständigkeit

Selbständige IT-Berater: Betriebszugehörigkeit bei Einstellung durch die Telekom

Die Telekom löst die Probleme mit scheinselbständigen IT-Beratern, die als Freelancer entweder direkt oder über Vermittler mit Rahmenvertrag und Projektvertrag bei T-Systems, T-Mobile oder T-Online beschäftigt waren, auf unterschiedliche Weise. Teilweise wird dem als scheinselbständig eingestuften IT-Berater ein Auflösungsvertrag angeboten (mit oder ohne Weiterbeschäftigung und Abfindung). Anderen wird eine Weiterbeschäftigung angeboten mit einem neuen Arbeitsvertrag …

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LAG Baden-Württemberg: IT-Berater sind Arbeitnehmer

IT-Berater, die mit Werkvertrag bei Daimler-Benz eingesetzt waren, sind Arbeitnehmer, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 1.8.2013 Aktenzeichen 2 Sa 6/13 entschieden. Die beiden Kläger waren bei einem IT-Systemhaus als freie Mitarbeiter eingestellt. Die beiden IT-Freelancer wurden über einen führenden Dienstleister für Informationstechnologie, im Rahmen eines Werkvertrages von 2001 bis Ende 2011 als IT-Fachkräfte …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2013 von RA Michael W. Felser
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IT-Berater nicht scheinselbständig

Das Sozialgericht Stuttgart hat am 26.7.2013 nach Anhörung des IT-Beraters entschieden, dass ein in einem großen IT-Projekt der Bundeswehr beratend tätiger IT-Consultant nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (Scheinselbständiger) sondern als Selbständiger anzusehen ist. Das ist deshalb bemerkenswert, weil das Landessozialgericht Baden-Württemberg, also die Berufungsinstanz, IT-Berater, die über Rahmenvertrag und Projektvertrag über einen Vermittler bei einem Endkunden …

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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
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Telekom: Auflösungsvertrag unterschreiben?

Auflösungsvertrag der Telekom zum 30.9.2013 unterzeichnen? Vielen Freelancern im IT-Bereich der Telekom werden derzeit zwei Alternativen angeboten: Auflösungsvertrag zum 30.09.2013 oder Arbeitsvertrag ab dem 1.7.2013 oder auch Einsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Wer das jeweilige Angebot rundweg ablehnt, wird sofort freigestellt und bekommt kein Honorar mehr; auch wenn das Kontingent nicht ausgeschöpft ist und der Projektvertrag …

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Telekom will Scheinselbständige kündigen!?

Scheinselbständigkeit DTAG (Telekom) die Dritte: Die Deutsche Telekom (HR) hat nach internen Informationen die Vorgesetzten informiert, dass nach Einschätzung der Telekom „Scheinselbständige“, die nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen, und die angediente Fortsetzung der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung bzw. den angebotenen Auflösungsvertrag („Selbstmord“) ablehnen, die Kündigung erhalten („Mord?“). Viele IT-Berater stehen jetzt vor der Frage: …

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