RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Das BAG hat in einer Entscheidung vom 17.03.2010 zu Fragen hinsichtlich der politischen Betätigung von Betriebsräten Stellung genommen und einen Antrag eines Arbeitgebers abgewiesen, mit dem dem Betriebsrat bestimmte politische Äußerungen untersagt werden sollten. Der Arbeitgeber hat hiernach keinen Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter politischer Äußerungen. Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber kann laut BAG …
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Teilzeit während der Elternzeit ist relativ leicht zu erreichen, weil der Arbeitgeber häufig noch keine Lösung für den Ausfall einer bewährten Kraft gefunden hat, andererseits das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit in der Elternzeit dringende betriebliche Gründe verlangt (§ 15 Abs. 4 ff. BEEG). Trotzdem scheitert …
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Der Staat differenziert: Bestimmte Grundlebensmittel und kulturelle Veranstaltungen unterliegen nicht der vollen Mehrwertsteuer vom 19 %, sondern dem ermäßigten Satz von 7 %. Damit soll letztlich gesichert sein, dass die so besteuerten Waren und Dienstleistungen günstig einer breiten Masse zugänglich sind. Und was hat das jetzt mit einem Sex-Kino zu tun ?
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Die Betriebsratswahl bedeutet Sonderkonjunktur für den im Betriebsverfassungsrecht versierten Anwalt. In loser Folge werden wir hier typische Wahlmängel aufzeigen, die in aktuellen Betriebsratswahlen eine Rolle spielen. Z.B. das Problem, wenn der Wahlvorstand nach Abgabe eines Wahlvorschlags „auf den letzten Drücker“ feststellt, dass auf der Vorschlagsliste nachträglich Kandidaten ergänzt wurden, ein offenbar häufiger Fehler in einem …
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Die Kündigungsfrist für Beschäftigte der Chemieindustrie ist im Manteltarifvertrag für die chemische Industrie geregelt. § 11 des MTV Chemie sieht über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Vorschriften für die Kündigung vor. So ist auf Verlangen des Arbeitnehmers die Kündigung schriftlich zu begründen. Außerdem sieht der Manteltarifvertrag für die chemische Industrie eine – allerdings recht niedriger – …
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Veröffentlicht am: 21. März, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Altersdiskriminierung, Arbeitnehmer, Chemie, Eigenkündigung, gesetzliche Kündigungsfrist, igbce, Kündigung, Kündigungsfrist, Manteltarifvertrag, mtv, NRW, § 622 BGB