RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Betriebsrat gründen – aber richtig Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG alle Arbeitnehmer und Auszubildende des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet …
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IT-Berater, die mit Werkvertrag bei Daimler-Benz eingesetzt waren, sind Arbeitnehmer, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 1.8.2013 Aktenzeichen 2 Sa 6/13 entschieden. Die beiden Kläger waren bei einem IT-Systemhaus als freie Mitarbeiter eingestellt. Die beiden IT-Freelancer wurden über einen führenden Dienstleister für Informationstechnologie, im Rahmen eines Werkvertrages von 2001 bis Ende 2011 als IT-Fachkräfte …
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Das Sozialgericht Stuttgart hat am 26.7.2013 nach Anhörung des IT-Beraters entschieden, dass ein in einem großen IT-Projekt der Bundeswehr beratend tätiger IT-Consultant nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (Scheinselbständiger) sondern als Selbständiger anzusehen ist. Das ist deshalb bemerkenswert, weil das Landessozialgericht Baden-Württemberg, also die Berufungsinstanz, IT-Berater, die über Rahmenvertrag und Projektvertrag über einen Vermittler bei einem Endkunden …
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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen im Juli 2013 die bisher hohen (und unrealistischen) Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Bewerbern auf eine Einstellung als Beamter auf Probe oder Lebenszeit deutlich gesenkt: „Angesichts der Unsicherheiten einer über einen derart langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürfen die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden. …
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Hitzefrei für alle Arbeitnehmer ab 14 Uhr dank unserer Arbeitsministerin Frau von der Leyen? Mit dieser Nachricht zum Thema „Hitzefrei im Büro und am Arbeitsplatz“ hat der „Postillion“ für Schweißausbrüche bei Unternehmern und Ministerialen gesorgt. Richtig ist dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihre Gesundheit im Job aufs Spiel zu setzen – auch nicht bei Sommerhitze, …
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