RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
12.1.2013: SWR1 – Mehr Urlaub für Brückenbauer – den Urlaub rechtzeitig planen und Ärger vermeiden. Informationen zu Rechten der Arbeitnehmer bei Urlaub und Urlaubsplanung nach dem Bundesurlaubsgesetz. Ein Beitrag zum Thema „Brückentage“ von Uwe Bettendorf – Interview mit Rechtsanwalt Felser (Beitrag und Podcast zum Nachhören online) 5 / 5 ( 1 vote )
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Radio Erft im Januar: Überstunden ausgleichen. Radiointerview mit Redakteur Christian Giese-Kessler. Tipps von Rechtsanwalt Felser. Online mit redaktionellem Beitrag nachzulesen auf Radio Erft im Serviceteil. 5 / 5 ( 1 vote )
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Wenn Arbeitnehmer von einer Klage auf Wiedereinstellung („ich möchte auf Wiedereinstellung klagen“) sprechen, meinen sie die Kündigungsschutzklage kombiniert mit einem Weiterbeschäftigungsantrag. Die Kündigungsschutzklage ist dann auf (nahtlose) Weiterbeschäftigung gerichtet, weil die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Zwar kann auch auf Wiedereinstellung geklagt werden, nämlich wenn die Kündigung zum Zeitpunkt der Kündigung zwar gerechtfertigt ist, der Kündigungsgrund später …
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Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplatz zulässig: Der Betriebsrat kann einem Einsatz von Leiharbeitnehmern widersprechen, wenn dieser nicht nur „vorübergehend“ geplant ist, so das Arbeitsgericht Cottbus und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in zwei neuen Entscheidungen aus 2012. Nach § 1 AÜG gilt: „Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur …
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Veröffentlicht am: 16. Dezember, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsgericht Cottbus, AÜG, Betriebsrat, Einstellung, Konzernüberlassung, LAG Niedersachsen, Leiharbeitnehmer, vorübergehender Einsatz, Zustimmungsverweigerung
Das Bundesarbeitsgericht teilt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 11.12.2012 Az. 9 AZR 227/11 mit, dass der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Aufnahme von Dank und guter Wünsche in das Arbeitszeugnis habe. Damit bestätigt das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung, widerspricht aber der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte. Zum Hintergrund: In den Arbeitszeugnissen ist es durchaus …
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