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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

BGH: Haftung des Betriebsrat für Beauftragung von Sachverständigen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25.10.2012, Aktenzeichen III ZR 266/12) müssen Betriebsräte damit rechnen, für Kosten von Beratern persönlich in Haftung genommen zu werden. Betriebsräte sind häufig gezwungen, mangels eigener Sachkunde Sachverständige hinzuzuziehen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht diese Möglichkeit auch in § 80 Abs. 3 BetrVG (nur nach näherer Vereinbarung mit dem …

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
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Tipps zu Überstunden im Hitradio RTL

Überstunden sind der Dauerbrenner. Rechtsanwalt Michael W. Felser beantwortete heute Fragen von Hitradio RTL am Telefon. Anlaß ist eine neue Studie, nach der nur jede zweite Überstunde bezahlt wird. Im Schnitt leistet jeder Arbeitnehmer im Durchschnitt 12.3 Überstunden pro Monat, soviel wie seit 20 Jahren nicht mehr, so das IAB aus dem Hause der Bundesagentur …

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
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VG Berlin vom 23.10.2012 VG 7 K 425.12 zur Beamtenbesoldung

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin vom 23. Oktober 2012 – Aktenzeichen VG 7 K 343.12 und 7 K 425.12) hat mehrere Klagen von Beamten des Landes Berlin ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die bis 31.07.2011 in Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das …

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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsfrist nach dem MTV privates Versicherungsgewerbe

Bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine Versicherung sind bei Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Verweisung im Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge für das private Versicherungsgewerbe folgende Kündigungsfristen zu beachten. § 15 MTV privates Versicherungsgewerbe Kündigung, Altersgrenze 1. Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen. 2. Bei einer Beschäftigungszeit von …

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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
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Kündigung und Kündigungsschutzklage – welche Frist Sie beachten müssen

Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist bei der Kündigungsschutzklage eine Klagefrist von drei Wochen zu beachten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, also dem Tag der Übergabe im Büro oder dem Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten eingeworfen wird (nicht erst dann, wenn Sie das Kündigungsschreiben gefunden, geöffnet oder die Kündigung …

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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
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