Betriebsrat

Anfechtung der Betriebsratswahl – Typische Fehler

Nach § 19 BetrVG kann die Wahl eines Betriebsrats angefochten werden. Nach Schätzungen erfahrener Experten sind ca. 80 % aller Betriebsratswahlen anfechtbar, weil der Wahlvorstand bei den komplizierten Wahlregeln fast zwangsläufig Fehler macht. Nach der Erfahrung des Autors dürfte fast jede Betriebsratswahl anfechtbar sein. Die Anfechtung ist aber nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen …

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Betriebsrat gründen – aber richtig

Betriebsrat gründen – aber richtig Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG alle Arbeitnehmer und Auszubildende des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2013 von RA Michael W. Felser
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Hitzefrei im Job?

Hitzefrei für alle Arbeitnehmer ab 14 Uhr dank unserer Arbeitsministerin Frau von der Leyen? Mit dieser Nachricht zum Thema „Hitzefrei im Büro und am Arbeitsplatz“ hat der „Postillion“ für Schweißausbrüche bei Unternehmern und Ministerialen gesorgt. Richtig ist dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihre Gesundheit im Job aufs Spiel zu setzen – auch nicht bei Sommerhitze, …

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Veröffentlicht am: 22. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratsbeschluss anfechten kommt in Mode …

Nur eine Mode? Immer öfter behaupten Unternehmen bzw. deren Rechtsanwalt in einem Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat, der BR habe keinen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst. Anhaltspunkte oder Gründe für die Vermutung werden nicht vorgetragen. Das ist grundsätzlich sogar zulässig (und nicht selten erfolgreich, weil Betriebsräte leider viel öfter fehlerhafte Beschlüsse fassen, als sie selbst glauben). Die Anforderungen …

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Veröffentlicht am: 15. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
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Leiharbeitnehmer: Dauereinsatz rechtswidrig – Bundesarbeitsgericht vom 10.7.2013

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer nur vorübergehend und nicht auf Dauer beim Entleiherunternehmen eingesetzt werden dürfen. Der Betriebsrat des Entleiherunternehmens kann einer Einstellung von Leiharbeitnehmern, deren Einsatz nicht nur vorübergehend sein soll, nach § 99 BetrVG widersprechen (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 10.7.2013 – 7 ABR 91/11). Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz …

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