RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Rechte Selbständiger in der Coronakrise Viele Selbständige (freie Mitarbeiter, Honorarkräfte, Einzelunternehmer, Soloselbständige), auch die, die gerne selbständig sind und die damit verbundenen zeitlichen und örtlichen Freiheiten genießen, kommen jetzt durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten. Viele verlieren jetzt ihre Aufträge und damit Existenzgrundlage. Einige Rechte, die Arbeitnehmer haben, stehen aber auch vielen Selbständigen zu, was weitgehend …
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Veröffentlicht am: 17. März, 2020 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Clearingstelle, Coronavirus, Einzelunternehmer, Entgeltfortzahlung, freier Mitarbeiter, Honorarkraft, Rentenversicherung, Selbständige, Selbständiger, Soloselbständige, Statusfeststellungsverfahren, Urlaub
Beratungstermin beim Rechtsanwalt / Fachanwalt während der Pandemie - Coronavirus. Bequeme und sichere Beratung per Telefon, Mail, Skype, Facetime.
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Besser selbständig arbeiten– brutto = netto? Risiken für Selbständige Arbeitnehmer stöhnen zunehmend über die große Differenz zwischen Brutto und Netto auf der Gehaltsabrechnung. Daran werden die aktuellen Wahlversprechen, nach denen nach der Wahl die Steuern gesenkt werden sollen, nichts ändern. Der größte Abzugsposten sind nämlich die Sozialversicherungsbeiträge, die natürlich auch der Absicherung gegen Krankheit, Pflege, …
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Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines Keylogger s zur Mitarbeiterüberwachung. Das Bundesarbeitsgericht hat heute, mit Urteil vom 27.7.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) die Überwachung von Arbeitnehmern mit einem Keylogger als rechtswidrig bezeichnet und die mit den dadurch gewonnenen „Beweisen“ begründete Kündigung ebenfalls. Ein Keylogger ist ein Spähprogramm, dass alle Tastatureingaben am Computer aufzeichnet. Im entschiedenen Fall lagen …
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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2017 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmerüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Bundesarbeitsgericht, EGMR, EMRK, Facebook, Handy, Internetnutzung, Keylogger, Mitarbeiterüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Privatnutzung, Schmerzensgeld, Videoüberwachung, Whatsapp
Auch unsere Mitarbeiter nehmen an den jecken Tagen im Rheinland eine Auszeit. Wir haben unsere Kanzlei Karneval 2019 von Donnerstag, den 28.02.2019 bis Rosenmontag, den 04.03.2019 geschlossen. Hierfür bitten wir alle, die mit Fastelovend nix am Hut haben, um Verständnis. Selbstverständlich haben wir die an diesen Tagen ablaufenden Fristen längst bearbeitet. Sie können uns auch …
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