Eine solche liegt vor, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen/mehrere Erben bestimmt. Eine Erbeinsetzung setzt nicht voraus, dass der Erblasser Jemanden wörtlich als „Erbe“ bezeichnet. Die Erbeinsetzung kann sich auch erst aus dem Gesamtzusammenhang des ganzen Testaments ergeben, also durch Auslegung des Testaments. Das Gesetzt enthält u.a. in §§ 2087 ff. BGB Auslegungsregelungen.
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Oftmals besteht Streit, wer tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Testament angefochten wurde oder sonstige Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments bestehen. Eine Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich. Es kann beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Das Nachlassgericht muss …
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Die Hinterlegung spielt einerseits eine Rolle bei Testamenten, die beim Nachlassgericht hinterlegt werden können, um sicherzustellen, dass das Testament im Todesfall auch zur Eröffnung gelangt. Die Hinterlegung ist jedoch auch ein Instrument, sich von einer Verbindlichkeit zu befreien, wenn unklar ist, wer genau der Gläubiger der Forderung ist. Die Hinterlegung zur Schuldbefreiung erfolgt beim Amtsgericht. …
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Ein Testament kann gemäß § 2064 BGB nur höchstpersönlich errichtet werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Der Erblasser kann einen Erbverzichtsvertrag gemäß § 2347 BGB nur persönlich abschließen. Bei Geschäftsunfähigkeit ist allerdings die Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter möglich, aber es ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Dagegen muss der Verzichtende den Verzichtsvertrag nicht höchstpersönlich abschließen …
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Dies ist der Oberbegriff, unter den zwei Arten der letztwilligen Verfügung zusammengefasst werden: Testament und Erbvertrag. In einer letztwilligen Verfügung können insbesondere eine Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung und Auflagen bestimmt werden. Der Erblasser kann aber auch weitere Anordnungen treffen, z.B. Testamentsvollstreckung anordnen oder Teilungsanordnungen vorgeben.
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Erbt ein minderjähriges Kind, so wird das geerbte Vermögen von den Eltern als gesetzliche Vertreter verwaltet. Der Erblasser kann aber gemäß § 1638 BGB beide Eltern oder einen Elternteil von der Verwaltung ausschließen. Will der Erblasser ein minderjähriges Kind zum Erben einsetzten, sollte zugleich auch eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden bis zu einem bestimmten Alter des …
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Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Das Nachlassgericht ist insbesondere zuständig für die Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen, Ermittlung gesetzlicher Erben, Erteilung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis, die Einziehung unrichtiger Erbscheine und Entlassung eines Testamentsvollstreckers. Das Nachlassgericht ist auch zuständig für die Entgegennahme bestimmter Erklärungen wie die Anfechtungserklärung bei Anfechtung einer letztwilligen …
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In einem Testament soll der Ort der Errichtung angegeben werden, § 2247 BGB. Fehlt die Ortsangabe, ist das Testament aber trotzdem wirksam.
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Das privatschriftliche Testament ist der Gegensatz zu einem notariellen Testament. Das privatschriftliche Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben werden, § 2247 BGB, anderenfalls ist es nicht wirksam.
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Ein notarielles Testament wird unwirksam, wenn der Erblasser es aus der amtlichen Verwahrung zurücknimmt, § 2256 BGB. Das gilt nicht für eigenhändige handschriftliche Testamente, die beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben wurden. Solche Testamente bleiben wirksam, sie können jedoch, damit sie unwirksam werden, widerrufen oder vernichtet werden.
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