Testament

Testament

Das Testament ist eine Form der letztwilligen Verfügung. Daneben gibt es noch den Erbvertrag. Das Testament kann entweder notariell errichtet werden oder eigenhändig. Wenn es eigenhändig errichtet wird, ist Wirksamkeitsvoraussetzung, dass es vollständig mit der eigenen Hand geschrieben ist, § 2247 BGB. Es soll auch unterschrieben sein und Datum und Ort der Errichtung angeben.  Nicht …

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Testamentseröffnung

Die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung wird durch das Nachlassgericht vorgenommen. Eröffnet werden in amtlicher Verwahrung befindliche letztwillige Verfügungen und auch privatschriftliche Testamente, die sich in privatem Besitz befinden. Werden solche aufgefunden, müssen sie im Todesfall beim Nachlassgericht zur Eröffnung eingereicht werden. Über die Eröffnung verfasst das Gericht ein Protokoll.  Das Gericht übersendet die letztwillige Verfügung …

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Testierwille

Ein wirksames Testament liegt nur vor, wenn der Verfasser bei der Errichtung des Testaments Testierwillen hatte. Er muss die Vorstellung und das Bewusstsein gehabt haben, eine letztwillige Verfügung zu errichten. Schreibt der Erblasser z.B. an Jemanden einen Brief und sind darin Ausführungen enthalten, die seinen Tod betreffen, so fehlt der Testierwillen, denn der Erblasser wollte …

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Verfügung von Todes wegen

Dies ist der Oberbegriff für einerseits das Testament und andererseits den Erbvertrag. Ein Testament kann der Erblasser entweder selbst privatschriftlich verfassen oder er kann ein notarielles Testament beim Notar beurkunden lassen. Als besondere Form des Testaments gibt es das gemeinschaftliche Testament (§ 2265 BGB), das Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam errichten können. Ein Erbvertrag muss …

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