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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag möglich

Ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag ist unter Umständen jedenfalls dann möglich, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt, so das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil vom 10.11.2011: „Dem Kläger ist einzuräumen, dass ein Arbeitnehmer entgegen der Auffassung des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. grundsätzlich von einer Aufhebungsvereinbarung gemäß § 323 Abs. 1 …

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Veröffentlicht am: 12. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
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Raucherfreundliche Betriebsratsschulung

Ab Juni 2012 bieten wir in unseren direkt am Rathaus gelegenen Büroräumen in Brühl raucherfreundliche Betriebsratsschulungen an. Vor den Schulungsräumen liegt frei zugänglich unsere sehr großzügige Terasse mit Blick auf den Park vom Schloß Augustusburg. Auf der sich über die gesamte Breite der Kanzlei  erstreckenden Terasse sind auch – es sei denn es regnet – …

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
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EuGH vom 03.05.2012: Urlaubsabgeltung auch für Beamte

Der EuGH hat mit Urteil vom 03.05.2012 in der Rechtssache „Neidel“ (C-337/10) noch einmal deutlich gemacht, daß Beamte nach EU-Recht wie Arbeitnehmer zu behandeln sind und im entschiedenen Fall dem Beamten Herrn Neidel eine Entschädigung für nicht genommenen Resturlaub (Urlaubsabgeltung) zugesprochen. Den Resturlaub konnte der Feuerwehrmann aus Frankfurt nicht mehr nehmen, weil er dienstunfähig aus …

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
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Kündigung mit Computerunterschrift unwirksam

Kündigungsschreiben kommen immer wieder per Telefax, Mail oder in Kopie oder – wie aktuell – mit einer Unterschrift aus dem Computer. Dabei wird die Unterschrift eingescannt und zur Vereinfachung des Schriftverkehrs auch bei Abwesenheit einfach in das Schreiben eingesetzt. Das geht bei Kündigungen gut, bei denen keine gesetzliche Schriftform vorgesehen ist. Anders bei der Kündigung …

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
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Facebook: Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber

Das Arbeitsgericht Dessau-Rosslau hat in einem Urteil vom 21.03.2012 Aktenzeichen 1 Ca 148/11 deutlich gemacht, daß eine öffentliche Schmähkritik am Arbeitgeber, auch wenn dies nur durch Zustimmung zu einem entsprechenden Beitrag durch Betätigung des „Gefällt mir“ Button geschieht, für Arbeitnehmer die Kündigung nach sich ziehen kann. Eine seit 25 Jahren bei einer Sparkasse beschäftigte Angestellte …

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