Scheinselbständigkeit bei IT-Beratern 2015
Mehrmals monatlich beraten wir zum Thema „Scheinselbständigkeit“ freiberufliche IT-Consultants, EDV-Berater, Netzwerkadministratoren und ähnliche Spezialisten, die in Unternehmen (auch in Großkonzernen) mit Rahmenvertrag und Einzelauftrag unmittelbar oder über einen Vermittler tätig werden. Zwei neue Entscheidungen des LSG NRW und des LSG Baden-Württemberg haben das Risiko „Scheinselbständigkeit“ in beiden Fallkonstellationen erhöht, nachdem zunächst das SG Wiesbaden und …
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Veröffentlicht am: 5. September, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Freiberufler, IT-Berater, LSG Baden-Württemberg, LSG NRW, Scheinselbständigkeit
Auch der gut informierte Betriebsrat braucht anwaltliche Rechtsberatung, z.B. um keine Fehler bei der Beschlussfassung zu machen oder wenn gegen sein Mitbestimmungsrecht verstoßen wird. Selbst in großen Konzernen verlangen manche Personalabteilungen, dass der Betriebsrat vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts eine Kostenzusage beim Arbeitgeber einholt bzw. beantragt. Das führt, vor allem bei den dann nicht selten …
Nachdem sowohl das VG Frankfurt als auch das Verwaltungsgericht in Halle (wir berichteten) in den Besoldungsstufen nach Lebensalter bei Beamten eine Altersdiskriminierung sehen, das Bundesarbeitsgericht die Urlaubsregelung (gestaffelt nach Lebensalter) in § 29 TVÖD bei Tarifangestellten ebenfalls als Altersdiskriminierung angesehen hat (BAG vom 20.03.2012 – Aktenzeichen 9 AZR 529/10), liegt auf der Hand, dass auch …
so entschied zu den bei Landesbeamten und Kommunalbeamten üblichen Dienstaltersstufen nach dem Verwaltungsgericht Halle nun auch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Urteil vom 20.8.2012 Aktenzeichen 9 K 1175/11.F). Die Entscheidungen des VG Frankfurt und des VG Halle werden jüngeren Beamten und Richtern eine erhebliche Gehaltserhöhung bescheren, wenn die höheren Instanzen , was wahrscheinlich ist, die Entscheidungen bestätigen. …
Der Schock: Die Kündigung im Urlaub. Während des Sommerurlaubs wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt, so lautet jedenfalls das Kündigungsschreiben im Briefkasten. Ein verbreiteter Glauben unter Arbeitnehmern besagt, daß man während des Urlaubs keine Kündigung zu befürchten habe, weil während der Urlaubsabwesenheit nicht gekündigt werden könne. Das ist ein klassischer Rechtsirrtum und hat nicht selten gravierende Folgen. … 



