Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

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Bestandsverzeichnis Nachlass

In verschiedenen Bereichen erwähnt das Gesetz das Bestandsverzeichnis über den Nachlass. Der Pflichtteilsberechtigte kann gemäß § 2314 BGB von dem Erben die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen. Neben einem privatschriftlichen Bestandsverzeichnis kann er auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Nach §§ 1993 ff. BGB kann die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses beim Nachlassgericht, zu dessen Vorlage das Nachlassgericht aufgefordert …

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Bestattungspflicht

Die Pflicht bzw. das Recht zur Totenfürsorge steht den nächsten Angehörigen zu. Die Bundesländer haben jeweils eigene Gesetze erlassen. In NRW regelt § 8 BestG NRW die Bestattungspflicht.

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Bewertung des Nachlasses

Hinsichtlich der Bewertung von Nachlassgegenständen enthält das BewG verschiedene Regelungen. Praktisch relevant ist häufig die Bewertung von Immobilien oder Unternehmen sowie Gesellschaftsbeteiligungen. Insoweit ist in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Pflichtteilsberechtigte hat gemäß § 2314 BGB einen Anspruch gegen den Erben auf eine Wertermittlung in Form eines Sachverständigengutachtens.

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Bezugsberechtigung

Das Bezugsrecht einer bestimmten Person ist häufig in Lebensversicherungsverträgen enthalten. Ebenfalls kann dies in Verträgen mit der Bank bezüglich Sparguthaben vereinbart werden. Es handelt sich um sog. Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall. Ist ein Bezugsberechtigter bestimmt, erwirbt derjenige die Versicherungssumme bzw. das Sparguthaben im Falle des Todes des Erblassers außerhalb der Erbfolge. Die …

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Bindungswirkung Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Der Erbvertrag kann sog. vertragsmäßige Verfügungen enthalten. Diese sind bindend, so dass keiner der Vertragsschließenden sich einseitig davon lösen kann. Als vertragsmäßige Verfügungen können die Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder eine Auflage in Betracht kommen. Der Gegensatz zu den vertragsmäßigen Verfügungen sind einseitige Verfügungen im Erbvertrag. An diese besteht keine Bindung. Sie können einseitig widerrufen werden. …

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Capital Gains Tax

Der Begriff stammt u.a. aus dem Bereich der Erbschaftssteuer. In manchen Ländern, z.B. Kanada, wird diese Steuer im Todesfall erhoben auf den Wertzuwachs eines Vermögens. § 21 ErbStG sieht vor, dass in bestimmten Fällen eine ausländische Steuer, die wegen eines Todesfalls auf Vermögen im Ausland erhoben wird, auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet wird. Dabei muss …

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Datumsangabe Testament

Nach § 2247 BGB soll der Erblasser im Testament den Zeitpunkt der Errichtung angeben. Die Datumsangabe ist demnach keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Allerdings ist es für die spätere Klärung der erbrechtlichen Verhältnisse dringend anzuraten, das Datum anzugeben. Da ein zeitlich späteres Testament zur Unwirksamkeit eines früheren Testaments führen kann, muss jeweils klar sein, wann das Testament …

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Dauertestamentsvollstreckung

Der Erblasser kann eine sog. Abwicklungsvollstreckung anordnen, aber auch eine Verwaltungsvollstreckung. Bei der Verwaltungsvollstreckung soll der Testamentsvollstrecker den Nachlass für den Erben  verwalten, § 2209 BGB. Längstens kann eine Testamentsvollstreckung 30 Jahre lang dauern, § 2210 BGB.

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Dreimonatseinrede

Die Dreimonatseinrede des § 2014 BGB gewährt dem Erben eine Schonfrist von 3 Monaten ab der Annahme der Erbschaft. Innerhalb dieser 3 Monate kann der Erbe die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten verweigern. Er kann  sich einen Überblick über alle Nachlassverbindlichkeiten verschaffen und ggfls. Maßnahmen ergreifen zur Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass, damit sein Privatvermögen verschont …

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