Das Personalgespräch: Du sollst hoch zum Chef
„Wir müssen reden“ – meistens bedeutet es nichts Gutes, das Personalgespräch. Arbeitnehmer haben bei kurzfristigen „Einladungen“ oft und nicht selten berechtigt ein unangenehmes Gefühl. Ein fairer Umgang gebietet, dass der Termin für ein Personalgespräch mit dem Mitarbeiter vereinbart wird und die Themen vorher mitgeteilt oder abgesprochen werden. Die meisten Arbeitgeber bitten auch um ein Personalgespräch. …
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Veröffentlicht am: 20. Mai, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvertrag, Betriebsratsmitglied, Direktionsrecht, Feierabend, Krankheit, Kündigung, Mitarbeitergespräch, Mitschneiden, Personalgespräch, Teilnahme, Vier-Augen-Gespräch, Zeugen
DAS – Recht an Ihrer Seite. Selten so gelacht. Im Arbeitsrecht braucht man eine Rechtsschutzversicherung eigentlich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen los werden will. Das geht meistens mit sanftem Druck, die meisten Arbeitnehmer wollen ja auch im Frieden gehen und keinen langjährigen Rechtsstreit. Da fühlt man sich sicher, wenn man eine Rechtsschutzversicherung mit …
Bei LyondellBasell in Wesseling werden derzeit (Mai 2013) in erheblichem Umfang Stellen abgebaut. Die zur Entlassung „identifizierten“ Mitarbeiter, darunter auch AT-Mitarbeiter und Leitende Angestellte, erhalten ein Angebot (Aufhebungsvertrag mit Abfindung) nach dem sog. „erweiterten Sozialplan“. Basis ist eine Abfindung von 0,5 pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (unterdurchschnittlich für Unternehmensgröße und Branche), ein Zuschlag von 0,45 für …
Ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag ist unter Umständen jedenfalls dann möglich, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht zahlt, so das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil vom 10.11.2011: „Dem Kläger ist einzuräumen, dass ein Arbeitnehmer entgegen der Auffassung des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. grundsätzlich von einer Aufhebungsvereinbarung gemäß § 323 Abs. 1 …
Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit? Zum Ende der Elternzeit können viele Arbeitnehmerinnen wegen der Kindeserziehung nicht Vollzeit arbeiten, obwohl sie dies nach dem Arbeitsvertrag müssten. Nicht wenige Anwälte beantworten die von Müttern häufig gestellte Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nach dem Ende der Elternzeit eine Sperrzeit nach sich zieht, falsch. Viele vor der … 



