RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Telekom löst die Probleme mit scheinselbständigen IT-Beratern, die als Freelancer entweder direkt oder über Vermittler mit Rahmenvertrag und Projektvertrag bei T-Systems, T-Mobile oder T-Online beschäftigt waren, auf unterschiedliche Weise. Teilweise wird dem als scheinselbständig eingestuften IT-Berater ein Auflösungsvertrag angeboten (mit oder ohne Weiterbeschäftigung und Abfindung). Anderen wird eine Weiterbeschäftigung angeboten mit einem neuen Arbeitsvertrag …
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Befristeter Vertrag für Lehrer? Immer mehr Lehrer werden in NRW als Vertretungslehrer unzulässigerweise über Jahre und mit zahlreichen befristeten Arbeitsverträgen (Kettenbefristung) im Rahmen eines „Gesamtvertretungskonzeptes“ an Schulen eingesetzt. Teilweise laufen die befristeten Verträge (bezogen auf ein Schuljahr) über mehr als zehn Jahre und mit mehr als zehn befristeten Arbeitsverträgen. Diese Praxis …
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Die Medien haben es berichtet: Die DTAG (Telekom einschließlich T-Mobile, T-Online und T-Systems) will die langjährig Beschäftigung der Leiharbeitnehmer, insbesondere im IT-Bereich beenden. Den bisher besten und wirklich selbst recherchierten Beitrag zu den geplanten Kündigungen von Leiharbeitnehmern liefert die WELT. Da wir zahlreiche Betroffene (über Vermittler an die Telekom verliehene Scheinselbständige und per AÜG an …
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Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in mehreren Entscheidungen das Land Hessen zur Weiterbeschäftigung eines Beamten (Lehrer), eines Richters (Richterin am Amtsgericht) und eines Staatsanwalts verurteilt, weil die Altersgrenze von 65 die Kläger wegen des Alters diskriminiert. Zunächst hatte das VG Frankfurt (Urteil vom 20.08.2012 Aktenzeichen: 9 K 4663/11.F) festgestellt, dass das Land Hessen einen Staatsanwalt über …
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Die Dienstaltersstufen nach bisherigem Besoldungsrecht der Beamten in NRW (gültig bis 31. Mai 2013) sind rechtswidrig, weil sie jüngere Beamte wegen des Alters diskriminieren, so haben es u.a. das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Frankfurt (wir berichteten) und das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Folge: Alle Beamten sollen danach Anspruch auf die höchste Dienstalterstufe haben. Bis …
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Veröffentlicht am: 5. November, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): 2014, Altersdiskriminierung, Beamte, Besoldung, BVerwG, Dienstaltersstufe, Erfahrungsstufe, EuGH, NRW, VG Berlin, VG Düsseldorf, VG Frankfurt