Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV Groß- und Aussenhandel NRW
Die Kündigung und Kündigungsfrist von Arbeitnehmern im Großhandel und Aussenhandel richtet sich in NRW nach dem Manteltarifvertrag – MTV Groß- und Aussenhandel NRW. Danach gilt die nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängerte Kündigungsfrist zwar nur für den Arbeitgeber, in den meisten Arbeitsverträgen wird aber eine (zulässige) Regelung enthalten sein, dass die Kündigungsfrist nach dem MTV …
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Veröffentlicht am: 23. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Kündigung, Kündigungsfrist, Manteltarifvertrag, mtv, NRW