Kündigung im Urlaub
Der Schock: Die Kündigung im Urlaub. Während des Sommerurlaubs wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt, so lautet jedenfalls das Kündigungsschreiben im Briefkasten. Ein verbreiteter Glauben unter Arbeitnehmern besagt, daß man während des Urlaubs keine Kündigung zu befürchten habe, weil während der Urlaubsabwesenheit nicht gekündigt werden könne. Das ist ein klassischer Rechtsirrtum und hat nicht selten gravierende Folgen. …
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Veröffentlicht am: 10. August, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Klagefrist, Kündigung, Rechtsirrtum, Urlaub
Kündigungsschreiben kommen immer wieder per Telefax, Mail oder in Kopie oder – wie aktuell – mit einer Unterschrift aus dem Computer. Dabei wird die Unterschrift eingescannt und zur Vereinfachung des Schriftverkehrs auch bei Abwesenheit einfach in das Schreiben eingesetzt. Das geht bei Kündigungen gut, bei denen keine gesetzliche Schriftform vorgesehen ist. Anders bei der Kündigung …
Das Arbeitsgericht Dessau-Rosslau hat in einem Urteil vom 21.03.2012 Aktenzeichen 1 Ca 148/11 deutlich gemacht, daß eine öffentliche Schmähkritik am Arbeitgeber, auch wenn dies nur durch Zustimmung zu einem entsprechenden Beitrag durch Betätigung des „Gefällt mir“ Button geschieht, für Arbeitnehmer die Kündigung nach sich ziehen kann. Eine seit 25 Jahren bei einer Sparkasse beschäftigte Angestellte …
Stalker, die Kolleginnen und Kollegen nachstellen, müssen sich jetzt warm anziehen. Das Bundesarbeitsgericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 258/11) sieht im Stalking von Arbeitskollegen einen Grund, der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Stalkers rechtfertigt. In Betracht kommt sogar eine fristlose Kündigung, unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht sah im … 



